AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liebe Gäste, wir begrüßen Sie recht herzlich auf der Homepage des Boardinghouse Rülzheim.
Nachfolgende aufgelistete AGB sollen Ihnen einen Überblick über die vom Boardinghouse Rülzheim angewandten Abwicklungsmodalitäten geben, damit auch Ihr Aufenthalt zu Ihrer vollständigen Zufriedenheit verlaufen wird.

1. Vertragsgrundlagen und Geltungsbereich

1.1 Diese nachfolgend als „AGB" bezeichneten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil für Verträge über Appartements des Boardinghouse Rülzheim und deren mietweisen Überlassung von Räumlichkeiten, zur Durchführung von Veranstaltungen sowie aller für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen. Anwendung finden sie gegenüber natürlichen Personen (Verbraucher) oder juristischen und natürlichen Personen, die bei Auftragserteilung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer) - nachfolgend „Kunde".
1.2 Die in der aktuellen Preisliste der Appartements genannten Preise gelten, sofern in diesen AGB oder durch individualvertragliche Vereinbarungen, insbesondere im schriftlichen Mietvertrag oder in der Buchungsbestätigung, nicht davon abgewichen wird. Durch die widerspruchslose Entgegennahme erklärt der Kunde sich mit diesen Bedingungen und deren ausschließlicher Geltung für das Vertragsverhältnis einverstanden.
1.3 Für den Fall der Zuleitung abweichender AGB an das Boardinghouse Rülzheim durch den Kunden in Form von Bestätigungsschreiben oder in sonstiger Weise wird dem hiermit widersprochen.
1.4 Die Nutzung von Zimmern zu anderen als Beherbergungszwecken sowie die Unter- oder Weitervermietung bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Boardinghouse Rülzheim, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

2. Vertragsabschluss, Vertragspartner

2.1 Der Vertrag mit dem Kunden kommt durch die Buchungsbestätigung des Boardinghouse Rülzheim oder, falls dies zeitlich nicht mehr möglich ist, mit der Bereitstellung der Zimmer bzw. der sonstigen Leistungen zustande. Bei abweichender Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchungsanfrage wird der Inhalt der Buchungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Kunde nach deren Erhalt nicht unverzüglich widerspricht, spätestens mit der Annahme der Leistungen.
2.2 Vertragspartner sind der Kunde und das Boardinghouse Rülzheim. Im Falle, dass ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet dieser zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner gegenüber dem Boardinghouse Rülzheim für alle Verpflichtungen aus dem geschlossenen Vertrag.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

3.1 Das Boardinghouse Rülzheim ist verpflichtet, die gebuchten Zimmer des Kunden bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die geltenden bzw. vereinbarten Preise an das Boardinghouse Rülzheim zu zahlen, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen entstanden sind. Dies gilt auch für die vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen des Boardinghouse Rülzheim an Dritte.
3.3 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den genannten Preisen enthalten. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; das Boardinghouse Rülzheim ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nachzubelasten. Werden vier Monate zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung überschritten und erhöht sich der vom Boardinghouse Rülzheim allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Boardinghouse Rülzheim den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5%, anheben. Für jedes weitere Jahr die über vier Monate zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vergehen, erhöht sich die Obergrenze um weitere 5%.
3.4 Sollte der Kunde nachträglich Änderungen an der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünschen, so ist das Boardinghouse Rülzheim berechtigt, die Preise entsprechend zu ändern, falls es den Änderungswünschen generell zustimmt.
3.5 Für Pauschalreisen ist das Boardinghouse Rülzheim berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen. Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wird, gilt:
    Bei sog. Kurzaufenthalten bis einschließlich 30 Nächten hat der Kunde bei Anreise eine Anzahlung in Höhe von 20% der vereinbarten Preise zu leisten. Der Restpreis inklusive der Kosten für die Endreinigung ist bei Abreise zu zahlen.
    Bei sog. Langzeitaufenthalten ab 31 Nächten hat der Kunde bei Anreise eine Anzahlung in Höhe von 20% der vereinbarten Preise zu leisten. Zum Ende eines jeweiligen Monats erfolgt eine anteilige Zwischenabrechnung. Der verbleibende Restpreis inklusive der Kosten für die Endreinigung ist bei Abreise zu zahlen.
3.6 Sofort nach Zugang der jeweiligen Rechnung ist der vereinbarte Preis sowie im Einzelfall veranlasste Auslagen ohne Abzug fällig. Das Boardinghouse Rülzheim ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Boardinghouse Rülzheim vorbehalten. Für jede Mahnung hat der Kunde nach Verzugseintritt eine Mahngebühr von € 5,00 an das Boardinghouse Rülzheim zu zahlen. Der Kunde trägt alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen.
3.7 Nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung kann der Kunde gegenüber einer Forderung des Boardinghouse aufrechnen oder mindern.
3.8 Bei mietweiser Überlassung von Räumlichkeiten zur Beherbergung oder zur Durchführung von Veranstaltungen geht das Boardinghouse Rülzheim davon aus, dass dies umsatzsteuerpflicht ist. Sollte die Rechtsauffassung nicht korrekt sein, verzichtet das Boardinghouse Rülzheim hiermit auf diese Steuerfreiheit und optiert zur Umsatzsteuer gemäß § 9 UStG.

4. Stornierung durch den Kunden

Klingt unangenehm, ist es auch - für Sie wie für uns. Schade, wenn Appartements frei bleiben, obwohl andere gerne gekommen wären.
Nichtinanspruchnahme, Abbestellung der Leistung:

4.1 Stornierungen bzw. Rücktritte von Reservierungen müssen schriftlich erfolgen und von dem Boardinghouse Rülzheim bestätigt werden. Wurde nichts anderes vereinbart, sind seitens des Mieters folgende Stornierungsgebühren fällig: Bei Aufenthalten bis 30 Nächte: Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor Reiseantritt möglich, danach werden 80% des Gesamtreisepreises fällig. Bei Aufenthalten ab 30 Nächten: Eine kostenfreie Stornierung ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich, danach werden 80% des Gesamtreisepreises, aber höchstens für 2 Monate, fällig.
4.2 Ein kostenfreier Rücktritt, ohne Zahlungs- und Schadenersatzansprüche des Boardinghouse Rülzheim auszulösen, ist für den Kunden zu den unter Punkt 3.1 genannten Fristen möglich. Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn er nicht innerhalb der genannten Fristen sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Boardinghouse Rülzheim ausübt.
4.3 Ist eine kostenfreie Stornierung nicht möglich, so hat das Boardinghouse Rülzheim die ersparten Aufwendungen sowie die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung anzurechnen.
4.4 Erhält der Kunde vom Boardinghouse Rülzheim ein Optionsrecht d.h., ein Zimmer wird für den Kunden für einen bestimmten zu vereinbarenden Zeitraum unverbindlich reserviert, so ist eine kostenfreie Stornierung, sofern die Stornierung innerhalb der Optionsfrist erfolgt, auch bei Nichteinhaltung der in 4.1 genannten Fristen möglich.

5. Stornierung durch das Boardinghouse Rülzheim

5.1 Das Boardinghouse Rülzheim ist seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfragen von dem Boardinghouse Rülzheim auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Der Rücktritt ist innerhalb der unter "Stornierung durch den Kunden" genannten Fristen zur kostenfreien Stornierung möglich. Das gilt auch bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von dem Boardinghouse Rülzheim nicht zur festen Buchung im Rahmen einer von dem Boardinghouse Rülzheim festgesetzten Frist bereit ist. Feste Buchung bedeutet in diesem Fall, dass die ursprünglich vereinbarte kostenlose Stornierungsfrist außer Kraft gesetzt wird und somit ab diesem Tag ein Vertrag zustande kommt.
5.2 Das Boardinghouse Rülzheim ist ebenfalls zu einem Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine gemäß 3.5 vereinbarte Zahlung oder eine verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wird.
5.3 Bei sachlich gerechtfertigtem Grund kann das Boardinghouse Rülzheim vom Vertrag auch außerordentlich zurückzutreten. Dies liegt beispielsweise vor, wenn: (nachfolgende Auflistung ist nicht als abschließend anzusehen)
5.3.1 höhere Gewalt oder andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags für das Boardinghouse Rülzheim unmöglich machen,
5.3.2 Zimmer unter falscher oder irreführender Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden,
5.3.3 der Kunde seiner Verpflichtung zur Zahlung einer vereinbarten Vorauszahlung oder sonstigen Forderung trotz Fälligkeit und Mahnung nicht nachkommt, oder gegen eine ihm obliegende wesentliche vertragliche Pflicht schuldhaft verstößt,
5.3.4 der Kunde eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat oder über das Vermögen des Kunden ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet wird, ein entsprechender Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen wird,
5.3.5 bei begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Boardinghouse Rülzheim in der Öffentlichkeit gefährdet sein kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Boardinghouse Rülzheim zuzurechnen ist,
5.3.6 ein Verstoß gegen Klausel 2.4 vorliegt.
5.4 Für den Kunden entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz, bei berechtigtem Rücktritt des Boardinghouse Rülzheim.
5.5 Das Boardinghouse Rülzheim kann einen entstandenen Anspruch auf Schadenersatz gegen den Kunden pauschalieren, sollte ihm bei einem Rücktritt nach obigen Nummern 4.2, 4.3 und 4.5 ein Schadensersatzanspruch entstehen. Der Kunde muss dann mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen zahlen. Dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist, liegt in der Beweislast des Kunden, dem selbiger Nachweis obliegt.

6. Zimmerbereit-
stellung, Zimmer-
übergabe, Zimmerabgabe

6.1 Auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten erwirbt der Kunde keinen Anspruch.
6.2 Dem Kunden stehen gebuchte Zimmer am vereinbarten Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung, auf eine frühere Bereitstellung besteht kein Anspruch. Das Boardinghouse Rülzheim behält sich das Recht vor, bestellte Zimmer weiterzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde oder das Zimmer vorausbezahlt wurde. Ersatzansprüche kann der Kunde daraus nicht ableiten.
6.3 Mit der tatsächlichen Zimmerübergabe/Inempfangnahme des gebuchten Zimmers bestätigt der Kunde gemäß der ausliegenden Inventarliste die vollständige Inventarisierung des gebuchten Zimmers und den ordnungsgemäßen Zustand dieser Einrichtungsgegenstände sowie uneingeschränkte Funktionstüchtigkeit. Der Kunde wird zur Haftung genommen, sollten vor oder bei Abreise des Kunden Schäden an den Einrichtungsgegenständen und/oder die Unvollständigkeit festgestellt werden. Sollte der Kunde nachweisen können, dass er die Schäden und/oder Unvollständigkeit nicht zu vertreten hat, entfällt die Haftung hierfür.
6.4 Spätestens um 11.00 Uhr des vereinbarten Abreisetages sind die Zimmer des Boardinghouse Rülzheim geräumt zur Verfügung zu stellen. Sollten die Zimmer zu diesem Zeitpunkt nicht zur Verfügung stehen, indem er räumt, kann das Boardinghouse Rülzheim den vollen Preis für den weiteren Tag fordern. Durch die Zahlung des Zimmerpreises bleiben weitergehende Schadensersatzansprüche des Boardinghouse Rülzheim unberührt. Ist das Boardinghouse so dann Rülzheim gezwungen Gäste wegen der verspäteten Räumung anderweitig unterbringen, sind sämtliche anfallenden Kosten hierfür vom Kunden zu tragen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht frei nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt dem Boardinghouse Rülzheim entstanden ist.
6.5 Sämtliche Zimmer sind Nichtraucherzimmer. Das Boardinghouse Rülzheim hat das Recht, sollte dennoch ein Kunde in den Zimmern rauchen, die erforderliche zusätzliche Reinigung dem Kunden mit einem zusätzlichen Betrag in Höhe von € 50 in Rechnung zu stellen. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass dem Boardinghouse Rülzheim geringere Reinigungskosten entstanden sind.
6.6 Das Halten von Tieren ist in sämtlichen Zimmern verboten. Nur im Einzelfall und nur nach ausdrücklicher Zustimmung/Genehmigung durch das Boardinghouse Rülzheim ist ein Abweichen von dieser Regelung gestattet.

7. Haftung

7.1 Das Boardinghouse Rülzheim haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine aufgelisteten Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Boardinghouse Rülzheim die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Boardinghouse Rülzheim beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von dem Boardinghouse Rülzheim beruhen. Einer Pflichtverletzung von dem Boardinghouse Rülzheim steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Boardinghouse Rülzheim auftreten, wird das Boardinghouse Rülzheim bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Das Boardinghouse Rülzheim haftet für eingebrachte Sachen des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens jedoch € 3.500, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800, sofern diese im verschlossenen Safe aufbewahrt wurden. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Boardinghouse Rülzheim Anzeige macht (§ 703 BGB). Die Haftung besteht nur dann, wenn die Zimmer oder Behältnisse, in denen die Gegenstände belassen wurden, verschlossen waren.
7.3 Zwischen dem Kunden und dem Boardinghouse Rülzheim kommt kein Verwahrungsvertrag zustande, wenn diesem ein Appartementhausstellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird. Das Boardinghouse Rülzheim haftet nicht bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Apartmenthausgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt. Eine Überwachungspflicht durch das Boardinghouse Rülzheim besteht nicht. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Etwaige Schäden sind dem Boardinghouse Rülzheim unverzüglich anzuzeigen.
7.4 Die Nutzung von Freizeiteinrichtungen der Appartements von dem Boardinghouse Rülzheim, wie z.B. Saunen, Sporträume, erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden.
7.5 Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Drei Monate bewahrt das Boardinghouse Rülzheim die Sachen auf; danach werden sie, sollte ein erkennbarer Wert bestehen, dem lokalen Fundbüro übergeben. Sollte kein erkennbarer Wert bestehen, behält sich das Boardinghouse Rülzheim vor, nach Ablauf der Frist eine Vernichtung vorzunehmen.

8. Verjährung

Gegen das Boardinghouse Rülzheim verjähren grundsätzlich alle vertraglichen Ansprüche in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von fünf Jahren kenntnisunabhängig. . Bei Ansprüchen, die nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von dem Boardinghouse Rülzheim beruhen, gelten die Verjährungsverkürzungen nicht.

9. Internet

Es steht Ihnen in unserem Hause ein freier WLAN-Zugang zur Verfügung, an dem Sie die von Ihnen mitgebrachten Geräte registrieren und diesen kostenlos nutzen können. Wir weisen Sie jedoch ausdrücklich darauf hin, dass besagter WLAN-Zugang nicht für rechtswidrige und verbotene Handlungen, insbesondere das Herunterladen von Musik- und Filmdateien, genutzt werden darf. Sollte dies dennoch geschehen, behalten wir uns Schadensersatzansprüche vor.

10. Sonstige Bestimmungen

10.1 Der Ausschluss, die Änderung und/oder Ergänzung sowie mündliche Nebenabreden dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Boardinghouse Rülzheim. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
10.2 Die Abtretung von Rechten durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Boardinghouse Rülzheim.
10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist im kaufmännischen Verkehr Germersheim. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Germersheim.
10.4 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
10.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Das Boardinghouse Rülzheim und der Kunde verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt und wirksam ist. Das Gleiche gilt im Fall einer Regelungslücke.

Stand: Dezember 2013

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76761 Rülzheim
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